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Konrad Klose, Geschichte der Stadt Lüben, Verlag Kühn Lüben, 1924, S. 146/147
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an das fürstliche Amt zu liefern. Dem Wunsche der beiden
Herren wurde entsprochen; sie erhielten ein Gestühl gegenüber
der Ratsbank und der fürstlichen Bühne angewiesen531); "es wolte
aber ihnen nicht solcher Orth, in dem sie nur zuläßlich da stehen
müsten, allerdings gefallen". Auch darüber beschwerten sie sich,
daß im Kirchengebet "zwar vor die eingepfarrten Dorffschafften,
aber nicht vor die Herrschafften gebethet würde". Es wurde ihnen
auch in diesem Punkte Änderung versprochen.
Die Ziebendorfer Gerichtsmänner, die Frau Dr. Jonston in
Abwesenheit ihres Mannes nachträglich schickte, klagten über den
Totengräber, der willkürlich die Taxe für die Gräber um das
Doppelte erhöht habe; er verlange für ein Grab bei Beerdigung
mit ganzer Schule 24 sgr., für ein Grab bei halber Schule 12 sgr.,
während früher die entsprechenden Sätze 12 und 6 sgr. gewesen
waren, außerdem 2 gr. Gebühr für Benutzung der Bahre. Der
Rat wurde angewiesen, Abhilfe zu schaffen.
Die Geistlichen erklärten, "sie hätten zwar viel frome hertzen
unter ihren zuhörern, aber es wäre auch viel Unkraut mit unter-
menget, insonderheit beklagten sich alle drey über einen Einwoh-
ner George Raben, einen neuen Zeitungs-Sänger, dessen Kinder
betteln gingen, der wohnete vor dem Glogauischen Thore, habe
aber kein Zeugniß anderswoher seines Verhaltens: wäre schon
etliche Jahre alhier, und seinem Vorgeben nach aus der Lausitz,
fände sich aber gar selten zur communion ein". Der Rat erklärte,
"daß sie ihme nachtrachteten, wie er zu bekomen wäre, und wenn
solches geschehen würde, wolten sie ihn examiniren nach Befindung
straffen und gar von der Stadt weisen".
Des weiteren ergingen sich die Geistlichen in Klagen über die
Jugend auf den Dörfern, "daß sie im catechismo und in den
Glaubens-Articuln sehr unwissend wäre", sie wurden "gewiesen
auf die künftig durchgehende Catechesation, so da würde ange-
stellet werden". Ferner klagten sie über "Hoffart und Wucher,
und wann sie darwieder predigten, würden sie sauer angesehen
und tractirt". Daraufhin erging an sie die "Anmahnung" der
Visitatoren "auf beharrende Amtsbeständigkeit", womit sie wohl
nicht sonderlich befriedigt gewesen sein werden. Endlich machten
sie darauf aufmerksam, daß es an einer geschickten Hebamme
fehlte, sodaß leider traurige Fälle vorgekommen wären. Es wären
zwar zwei Hebammen vorhanden, "aber keine hätte Jurament ab-
geleget, ginge es übel zu, so legte eine die Schuld auf die andere".
Überdies stände die eine in üblem Ruf. Der Rat erkannte den
Mißstand an und sagte zu, daß beide ein "Jurament" ablegen
sollten.
Der Oberkirchvater wurde über die Kassenverhältnisse der
Spitäler befragt. Er konnte angeben, daß die Rechnungen zur

531 Die fürstliche Bühne ist das jetzige Offizierchors.
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Ringecke mit Blick auf die evangel. (Stadt-) Kirche