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Konrad Klose, Geschichte der Stadt Lüben, Verlag Kühn Lüben, 1924, S. 342/343
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lich war, daß die 60 Knaben der Bürgerschule, die eine Klasse
bildeten, von 2 Lehrern unterrichtet wurden, die nur 15 bis 18
Wochenstunden erteilten, während die Elementarlehrer je 150
Kinder aller Jahrgänge in 3 Abteilungen zu unterrichten hatten.
Lehrer Knittel, der Nachfolger Gutsches - dieser übernahm 1814
die Altstädter Schule -, sammelte sogar über 200 Kinder jeglichen
Alters und Geschlechts in seiner Klasse. Er wurde genötigt,
einen Adjuvanten auf eigene Kosten zu halten. Der erste war
Hollender - 1823 -; Knittel zahlte ihm wöchentlich 12 sgr. und
gewährte ihm freie Wohnung. 1825 trat Klär als Adjuvant ein.
Es war den Eltern, namentlich besserer Stände, nicht zu ver-
denken, wenn sie ihre Kinder, zumal die Mädchen, nur ungern
den überfüllten Elementarklassen anvertrauten. Kantor Kubsch
hatte deshalb eine Privatschule für Mädchen eröffnet, welche bei
der Bürgerschaft Zuspruch fand. Andrerseits wurden jüngere
schulpflichtige Kinder gern zu der Witwe Johanne Christiane
Korn geschickt, die Anfang der zwanziger Jahre eine Art Klein-
kinderschule eröffnete. Die Lehrer beschwerten sich freilich 1825,
daß auch neunjährige Kinder von der Witwe Korn unterrichtet
wurden. So mußte, wenn nicht weitere Unordnungen einreißen
sollten, unbedingt Wandel geschafft werden. Es war zweifellos
das Verdienst des Pastor prim. Burkmann, der sich zu seiner
schultechnischen und pädagogischen Fortbildung beurlauben ließ,
daß eine zweckmäßige Umgestaltung des städtischen Schulwesens
erfolgte. In einem ausführlichen Memorandum vom 23. August
1826 schlug er vor, 5 Klassen mit je einem Lehrer zu bilden, näm-
lich 2 Knaben- und 2 Mädchenklassen und eine gemischte Klasse;
sämtliche Klassen mit aufsteigendem Lektionsplan und regel-
mäßigen Versetzungen. Die Regierung genehmigte den Burk-
mannschen Plan, vertagte aber die Durchführung bis zur Erledi-
gung des Schulbaus. Inzwischen - 1. Januar 1827 - wurde
die überfüllte Knittelsche Klasse geteilt und Klär als dritter
Lehrer berufen. Am 1. April 1829 trat die Neuordnung in Kraft.
Rektor Schuster machte sie nicht mehr mit, er trat am gleichen
Tage in den Ruhestand. Sein Nachfolger wurde Dausel. Die
Frequenz der Schule war damals sehr stark: I. Knabenklasse (mit
Latein) unter Dausel: 64, II. Knabenklasse (Schädel): 117,
1. Mädchenklasse (Knittel): 76, II Mädchenklasse (Kubsch): 82,
gemischte Klasse (Klär): 153, zusammen 492 Kinder; 1831 betrug
die Frequenz 511; die katholische Schule zählte 39 Kinder.
Burkmann versuchte763), auch eine Gehaltsregulierung für
die Lehrer unter Fixierung der Gehälter zu erwirken. Es bestan-
den in dieser Beziehung starke Mißverhältnisse. Der Rektor bezog
den geringsten Gehalt: 254 rtl., Kubsch: 283, Schädel: 410,
Knittel: 334, Klär: 266. Die Stadtväter erkannten die Notwen-

763 Pfarrarchiv, Acta gen. betr. Stadtschule.
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digkeit einer Regulierung an764), befreiten die Lehrer von der
Einziehung des Schulgeldes, die einem Schulkassenrendanten
übertragen wurde, und bildeten eine Schulkasse, aus der die
Lehrer feste Schulgeldanteile erhielten. In dem Schuletat pro
1830/32 wurden die Gehälter der Lehrer einschließlich der Natural-
bezüge, der kirchlichen Einnahmen, des Werts der Dienstwohnung
bezw. der Wohnungsgeldzuschüsse in folgender Weise festgelegt:
Rektor: 421 rtl 17 sgr. 6 pf., Kantor: 361 rtl. 10 sgr. 6 pf.,
Organist und Lehrer der II. Knabenklasse: 358 rtl. 23 sgr. 6 pf.,
Lehrer der I. Mädchenklasse: 356 rtl. 19 sgr. 4 pf., Lehrer der
gemischten Klasse: 256 rtl. 23 sgr. 6 pf. Außerdem erhielt jeder
Lehrer 3 Klaftern Holz nebst freier Anfuhr zur Beheizung seiner
Schulstube. Im Jahre 1834 wurde das Schulgeld abgeschafft
und die Schule auf den Kommunaletat übernommen, sodaß der
Zuschuß aus der Kämmereikasse von 100 rtl. im Jahre 1833 auf
ca. 1000 rtl. stieg. Die Stadt hatte 1832 ein Legat von 4000 rtl.
aus dem Nachlasse des Justizrats Heilmann erhalten, aus dessen
Zinsen ein Betrag von 100 rtl. zum unentgeltlichen Unterricht
armer Kinder verwendet werden sollte. Auch sonst waren im
Laufe der Jahre manche Stiftungen für Schulzwecke erfolgt, so
von Christian Gottlieb Weidner, der am 30. Januar 1784 200 rtl.
für arme Schulkinder aussetzte, und von der Witwe Christiane
Elisabeth Stahn, die am 20. August 1791 1500 rtl. zum gleichen
Zwecke testierte. Bei den Säcularfeiern am 31. Oktober 1817
und 25. Juni 1830 wurden Fonds für Schulzwecke gestiftet.
Gegenwärtig belaufen sich die in städtischer Verwaltung befind-
lichen Schullegate auf 70 145 Mark.
Die Schülerzahl hielt sich bis 1840 etwa auf gleicher Höhe:
ca. 500 bei der evangelischen, 50 bei der katholischen Schule. Als
die gemischte Klasse 1839 108 Knaben und 100 Mädchen zählte,
beantragte Burkmann die Errichtung einer VI. Klasse und die
Berufung eines sechsten Lehrers; beides erfolgte am 1. April 1811.
Klär war Nachfolger des am 5. Mai 1831 verstorbenen Kantors
Kubsch geworden und in der gemischten Klasse durch Kapler ersetzt
worden, der 1841 nach Brauchitschdorf ging. Ihm folgte Reiche,
während an die 1841 neu begründete Klasse Hertwig berufen
wurde. Als dieser Anfang 1842 an eine andere Schule gewählt
ward, folgte ihm Koschel. Inzwischen hatte man die Klassenein-
teilung von 1829 durchbrochen, statt sie organisch auszubauen, und
damit den Grund zu dem späteren Wirrwarr gelegt, der schließlich

764 Nach Knie und Melcher 1832. Im Schulhause wohnten der Rektor,
Kantor, Organist und der Lehrer der gemischten Klasse. Knittel erhielt
nach dem Einsturz des Schulhauses 30 rtl. Mietsentschädigung, der
katholische Kantor 20 rtl. Letzterer bezog an Gehalt 141 rtl 3 sgr, wozu
noch 13 rtl 11 sgr 4 pf an Schulbedürfnissen traten. Der Gesamtetat
für die evangelische Schule belief sich auf 1800 rtl 4 sgr 4 pf, für die
katholische auf 154 rtl 14 sgr 4 pf.