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Konrad Klose, Geschichte der Stadt Lüben, Verlag Kühn Lüben, 1924, S. 344/347
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lichen Beschluß und beauftragten den Direktor der höheren Bür-
gerschule in Landeshut Dr. Kayser mit der Ausarbeitung eines
Planes für die Reorganisation der Schule. Am 1. April 1859
trat sie in Kraft. Kayser sah drei Schulsysteme vor: 1. eine höhere
Knabenschule mit den 3 unteren Gymnasialklassen, 2. eine ge-
mischte Volksschule mit 10 Klassen, 3. eine höhere Mädchenschule
mit 2 Klassen. Die beiden ersten standen unter einem gemein-
samen, die höhere Mädchenschule unter einem eigenen Rektor.
Der für das Hauptrektorat in Aussicht genommene Dr. Schmidt
verbreitete sich in einem Stadtblatt-Artikel über die Grundge-
danken der Reform. Die Grundlage bildete eine in sich voll-
ständig abgeschlossene Volksschule, die je 3 Elementar- und 2 deut-
sche Klassen für beide Geschlechter, die fortan getrennt blieben,
umfaßte. Die Elementarklassen nahmen die Kinder der 3 ersten
Schuljahre auf. Diese konnten nach Absolvierung der beiden
Klassen in die höhere Knaben- bezw. Mädchenschule übergehen
oder in die deutschen Klassen der Volksschule. Die höhere Knaben-
schule bereitete für die Tertia des Gymnasiums vor, die höhere
Mädchenschule für die Kreise des gebildeten Mittelstandes. Letzere
erhielt daher tiefer gehenden Unterricht in Deutsch, Literatur,
den Realien und in den Anfangsgründen des Französischen. Daß
die Mädchenschule ein eigenes Rektorat erhielt, war ein Provi-
sorium. Rektor Dausel fühlte sich durch die Berufung Dr. Schmidts
und seine Versetzung an die Mädchenschule gekränkt und forderte
Gleichstellung an Rang und Gehalt mit dem neuen Rektor. Man
gewährte ihm auf Veranlassung der Regierung eine Gehalts-
erhöhung und das selbständige Rektorat. Nach seiner Pensio-
nierung sollte Schmidt die Gesamtleitung der drei Schulen
erhalten.
Um Raum für die 15 statt der bisherigen 9 Klassen zu
schaffen, beabsichtigte die Stadt das in ihrem Besitz befindliche
Schloß als Schulgebäude einzurichten, während das Schulhaus
Lehrer-Wohnhaus werden sollte. Aber die Regierung erklärte
das Schloß für ungeeignet. So wurden die Lehrerwohnungen
im zweiten Stock des Schulhauses in Klassenzimmer verwandelt.
Aber für die katholische Schule, an der 1855 eine zweite Lehrer-
stelle errichtet worden war, reichte der Platz nicht mehr aus; sie wurde
in Mietsräumen untergebracht.
Die Kosten, welche der Stadt aus der Umgestaltung der
Schule erwuchsen, waren erheblich. Deshalb führte man das 1834
aufgehobene Schulgeld wieder ein, 1 1/2 sgr. für die einheimischen
Schüler der Volksschule, entsprechend höhere Sätze für die ge-
hobenen Schulen. Am 23. Oktober 1874 faßten die Stadtverord-
neten den Beschluß, die evangelische und katholische Schule wieder
auf den Kommunaletat zu übernehmen und die Lehrergehälter zu
erhöhen; der beantragte Wegfall des Schulgeldes wurde abge-
lehnt. Erst am 20. Juli 1888 wurde die Entrichtung von Schul-
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geld auf die außerhalb des Schulbezirks wohnenden und
sämtliche, die höhere Schule besuchenden Kinder beschränkt.
Trotz des seit 1. April 1859 erhobenen Schulgeldes, welches
im Durchschnitt 1400 rtl. eintrug, hatte die Stadt etwa





3500 bis 4000 rtl. zur Unterhaltung der Schule zuzuschießen,
das waren ca. 2500 rtl. mehr, als Ende der vierziger Jahre.
Die Kosten mehrten sich. Ein dritter wissenschaftlicher Lehrer
- August Heinrich - mußte 1859 berufen werden. Im folgenden