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Konrad Klose, Geschichte der Stadt Lüben, Verlag Kühn Lüben, 1924, S. 408/409
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Meister 1763/66 auf 11, die der Stühle auf 16; von da ab sank
sie unaufhaltsam. Im Jahre 1809 existierten noch 5 Meister mit
2 Gesellen und 7 Stühlen. Der Betrieb lohnte nicht; das Lein-
wandprivileg vom 5. September 1759 berechtigte jeden Bürger
zum Handel mit Garn und Leinwand; es brachte aber den Webern
mehr Schaden als Nutzen. Erzielten doch 1788 5 Meister bei
73 Schock Jahresproduktion nur einen Reingewinn von 111 rtl.
Später hob sich der Verdienst: 1794 wurden 156 Schock im Werte
von 448 rtl. fabriziert; die Produktionskosten stellten sich auf
100 rtl., sodaß jeder der 8 Meister etwa 42 rtl. verdiente. Die
Versuche der Regierung, die Fabrikation besserer Sorten einzu-
führen, schlugen fehl. Eine Fabrik für buntgestreifte Leinwand,
die 1763 mit 3 Stühlen von den Meistern Eckert, Herbe und Gru-
nert errichtet und aus dem Manufakturfonds mit einem Vorschuß
von 415 rtl. unterstützt wurde, hielt sich nicht lange. Sie ging
1772 ein. Eckert zog nach Steinau, Herbe starb und Grunert
entlief. Im Jahre 1785 erhielt Josef Hoffmann aus Präsnitz bei
Saatz in Böhmen die Konzession zur Anlage einer Spitzenfabrik
und einen Vorschuß von 50 rtl. Das Projekt kam aber nicht zur
Ausführung.
Die Leinwandweber vermochten bei ihrer geringen Leistungs-
fähigkeit ihre Privilegien nicht zu behaupten. Da sie die Stadt
nicht ausreichend mit Ware versehen konnten, erhielt 1809 der
Kaufmann Kattmus die Konzession zum Verkauf bunter Lein-
wand; andere folgten, bis der Erlaß der Gewerbefreiheit allem
Streit ein Ende machte.
Die preußische Regierung, welche darauf bedacht war, neue
Erwerbszweige zu schaffen, bemühte sich, die Strumpfwirke-
rei in Lüben einzubürgern. Ein nennenswerter Erfolg war ihr
dabei nicht beschieden. Im Jahre 1754 waren 2 Meister tätig,
die 678 Paar produzierten. Die Zahl der Meister stieg 1798
auf 4 mit 2 Gesellen, die Höhe der Produktion auf 1102 Paar,
aber von da an sank der Betrieb ständig, sodaß 1809 2 Meister
nur noch eine Jahresproduktion von 80 Paar erzielten.
Unter den Handwerksbetrieben erfordert noch das Brau-
gewerbe eine besondere Darstellung. Die Braugerechtigkeit,
der sog. Brauurbar, ruhte vermutlich von Anfang an auf den
144 Häusern der inneren Stadt. Die "beurbarten" Bürger waren
in manchen Beziehungen vor denen der Vorstädte bevorzugt. Das
Recht des Bierschrots, d. h. das Recht, Bier in Fässern zu ver-
kaufen und zum Einzelausschank auszufahren, stand der Stadt
zu834). Die beurbarten Bürger waren lediglich berechtigt, das
von ihnen gebraute Bier als Haustrunk zu verschenken.
Mit dem Brauwesen hing das Mälzergewerbe zusammen,

834 S. R. 5142. Urkunden vom 21.9.1332, 'cerevisiae
oneration quod vulgo dicitur Byrschrotin sive Ladyn'.
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das von alters her in der Mälzerzeche organisiert war. In ihrer
Mitte bestand die Bruderschaft zum hl. Leichnam, die 1484 erst-
malig erwähnt wird835). Sie unterhielt den Altar des hl. Leich-
names in der Pfarrkirche. Dort wurde das Sakrament des hl.
Leichnams alle Mittwoch zur Verehrung ausgesetzt. Die Mälzer-
innung erhielt Sonntag nach Bartholomäi 1498 neue Privi-
legien836) mit den üblichen Bestimmungen über Lehrzeit, Malz-
kauf und -verkauf, über die Technik des Betriebes, über die Be-
teiligung des Gewerks am Begräbnis eines Zunftgenossen u. a.
mehr. Dies Privileg wurde am 15. April 1575 unter Vorbehalt
etwaiger Abänderungen und ebenso am 2. März 1601 landes-
herrlich erneuert837).
Der Augenblick, wo "die Nothdurft und Leuffte der Zeiten"
eine Änderung erforderten, kam eher, als man gedacht. Am
26. Oktober 1624 traten die Ratmänner, Schöppen und Geschwore-
nen sowie die Ältesten von 14 Gewerken zusammen, um Bevoll-
mächtigte für einen Prozeß gegen die Mälzerzeche zu wählen838).
Das Streitobjekt ist nicht bekannt. Vermutlich hat sich die Stadt
das Recht erstritten, ein eigenes Malzhaus zu errichten, da die
Mälzer dauernd minderwertiges Malz lieferten. Jedenfalls wurde
am 27./29. September 1638 ein Abkommen839) getroffen und am
24. September 1640 bestätigt, nach welchem die Stadt ein eigenes
Malzhaus erbauen und einen zechmäßigen Mälzer anstellen
konnte. Diese Entscheidung ward, als neue Steitigkeiten aus-
brachen, am 15. September 1654 aufrecht erhalten. Zwar sollten
die Mälzer im übrigen in ihren Rechten geschützt werden, aber da
die Bürgerschaft das Malz auch von der Stadt beziehen konnte,
ging allmählich die Mälzerinnung ein. Das von der Stadt er-
richtete Malzhaus brannte 1640 ab. Um einen Neubau zu ermög-
lichen, bewilligte der Herzog eine Kollekte bei den Zechen840). Das
massive Gebäude erhielt seinen Platz an der Mälzergasse gegen-
über dem Stockhause; im Jahre 1732 brannte es abermals ab
und wurde 1734 wieder aufgebaut. Neben dem Malzhause be-
standen noch drei Brauhäuser, je eins auf der Glogauer, Kirch-
und Steinauer Straße, in denen wöchentlich 2-4 Mal wechsel-
weise gebraut wurde. Von jedem gebrauten Biere bezog die
Stadt 1 rtl. 33 gr. Sie hatte dies Braugeld nach dem Hussiten-
kriege "zu einer sunderlichen stewer vnndt Hülffe zu Wiederauff-
richtung vnddt Besserung der Stadt" erlangt, aber aus der vor-
übergehenden Nutznießung wurde ein Gewohnheitsrecht, das 1498
gegen eine an die Krone zu zahlende Erbrente von 30 Mark der

835 Staatsarchiv Rep. 3 Nr. 809/10.
836 Staatsarchiv Rep. 28 III 15 c 169 ff.
837 Staatsarchiv Jauersche Manuskripte XIII 850 ff.
838 Rep. 28 O. A. Lüben XIII.
839 Aus den Akten der Herrenzeche.
840 Stadtarchiv, Grund- und Fundbuch der Stadt Lüben von 1705.